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Usbekistan — Reise- und Sicherheitshinweise

Keine Reisewarnung Stand: 20. Mai 2026

Quelle: Auswärtiges Amt

Sicherheitslage

Latente Gefährdung durch islamistisch orientierte extremistische Gruppen in Grenzregionen zu Afghanistan, Tadschikistan und Kirgisistan; Bedrohung richtet sich nicht gegen Tourismus. Vermeiden Sie Grenznähe außer an offiziellen Übergängen. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle an Basaren und in öffentlichen Verkehrsmitteln; vereinzelt Überfälle bei Dunkelheit.

Grenz- und Nachbarländer

Ein- und Ausreise

Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Reisepass zur Einreise; Visum erforderlich.

Häufige Fragen

Gibt es eine Reisewarnung für Usbekistan?

Aktuell gibt es keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Usbekistan.

Was rät das Auswärtige Amt zur Sicherheitslage in Usbekistan?

Latente Gefährdung durch islamistisch orientierte extremistische Gruppen in Grenzregionen zu Afghanistan, Tadschikistan und Kirgisistan; Bedrohung richtet sich nicht gegen Tourismus. Vermeiden Sie Grenznähe außer an offiziellen Übergängen. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle an Basaren und in öffentlichen Verkehrsmitteln; vereinzelt Überfälle bei Dunkelheit.

Gibt es Hinweise zu Grenzregionen oder Nachbarländern von Usbekistan?

Ja. Das Auswärtige Amt nennt Hinweise im Zusammenhang mit: Afghanistan, Kirgisistan, Tadschikistan.

Was muss ich zur Ein- und Ausreise nach Usbekistan wissen?

Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Reisepass zur Einreise; Visum erforderlich.

Wie aktuell sind die Hinweise für Usbekistan?

Travel RiskMap aktualisiert die Reise- und Sicherheitshinweise zweimal pro Woche aus den offiziellen Daten des Auswärtigen Amts. Das Datum des letzten Updates steht oben auf dieser Seite.

Sind diese Informationen offiziell verbindlich?

Nein. Travel RiskMap fasst öffentlich verfügbare Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zusammen und ersetzt keine offizielle Beratung. Maßgeblich sind ausschließlich die Originalquellen — das Auswärtige Amt sowie die Botschaft oder das Konsulat des Reiselandes. Travel RiskMap übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit.

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