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Flagge St. Vincent und die Grenadinen

St. Vincent und die Grenadinen — Reise- und Sicherheitshinweise

Keine Reisewarnung Stand: 29. Juni 2026

Quelle: Auswärtiges Amt

Aktuelle Lage — Sicherheitshinweise

Gewaltkriminalität wie bewaffnete Überfälle kommen vor. Kriminalitätsschwerpunkte sind die Viertel Sharpes und Ottley Hall in Kingstown sowie die dem Wind abgewandte Seite von St. Vincent. Raubüberfälle auf Schiffe und Piraterie in der Ostkaribik möglich. Vereinzelt Proteste mit möglichen gewaltsamen Auseinandersetzungen.

Ein- und Ausreise

Einreise mit deutschem Reisepass möglich; genaue aktuelle Bestimmungen bei Botschaft erfragen.

Häufige Fragen

Gibt es eine Reisewarnung für St. Vincent und die Grenadinen?

Aktuell gibt es keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für St. Vincent und die Grenadinen.

Ist St. Vincent und die Grenadinen aktuell sicher für einen Urlaub?

Aktuell spricht aus Sicht des Auswärtigen Amts nichts gegen einen Urlaub in St. Vincent und die Grenadinen. Trotzdem lohnt sich ein Blick auf regionale Hinweise vor der Buchung.

Was rät das Auswärtige Amt zur Sicherheitslage in St. Vincent und die Grenadinen?

Gewaltkriminalität wie bewaffnete Überfälle kommen vor. Kriminalitätsschwerpunkte sind die Viertel Sharpes und Ottley Hall in Kingstown sowie die dem Wind abgewandte Seite von St. Vincent. Raubüberfälle auf Schiffe und Piraterie in der Ostkaribik möglich. Vereinzelt Proteste mit möglichen gewaltsamen Auseinandersetzungen.

Was muss ich zur Ein- und Ausreise nach St. Vincent und die Grenadinen wissen?

Einreise mit deutschem Reisepass möglich; genaue aktuelle Bestimmungen bei Botschaft erfragen.

Wie aktuell sind die Hinweise für St. Vincent und die Grenadinen?

Travel RiskMap aktualisiert die Reise- und Sicherheitshinweise zweimal pro Woche aus den offiziellen Daten des Auswärtigen Amts. Das Datum des letzten Updates steht oben auf dieser Seite.

Sind diese Informationen offiziell verbindlich?

Nein. Travel RiskMap fasst öffentlich verfügbare Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zusammen und ersetzt keine offizielle Beratung. Maßgeblich sind ausschließlich die Originalquellen — das Auswärtige Amt sowie die Botschaft oder das Konsulat des Reiselandes. Travel RiskMap übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit.

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