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Flagge Jordanien

Jordanien — Reise- und Sicherheitshinweise

Keine Reisewarnung Stand: 20. Mai 2026

Quelle: Auswärtiges Amt

Sicherheitslage

Von Reisen nach Jordanien wird dringend abgeraten; die Sicherheitslage bleibt höchst volatil. Im gesamten Grenzgebiet zu Syrien und Irak kommt es häufig zu Schmuggelaktivitäten und Gegenmaßnahmen der Sicherheitsbehörden unter Einsatz von Schusswaffen; von Reisen in diese Gebiete wird dringend abgeraten.

Grenz- und Nachbarländer

Ein- und Ausreise

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit gültigen Reisedokumenten möglich. Das syrisch-jordanische und irakisch-jordanische Grenzgebiet sind militärische Sperrzonen.

Häufige Fragen

Gibt es eine Reisewarnung für Jordanien?

Aktuell gibt es keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Jordanien.

Was rät das Auswärtige Amt zur Sicherheitslage in Jordanien?

Von Reisen nach Jordanien wird dringend abgeraten; die Sicherheitslage bleibt höchst volatil. Im gesamten Grenzgebiet zu Syrien und Irak kommt es häufig zu Schmuggelaktivitäten und Gegenmaßnahmen der Sicherheitsbehörden unter Einsatz von Schusswaffen; von Reisen in diese Gebiete wird dringend abgeraten.

Gibt es Hinweise zu Grenzregionen oder Nachbarländern von Jordanien?

Ja. Das Auswärtige Amt nennt Hinweise im Zusammenhang mit: Irak, Syrien.

Was muss ich zur Ein- und Ausreise nach Jordanien wissen?

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit gültigen Reisedokumenten möglich. Das syrisch-jordanische und irakisch-jordanische Grenzgebiet sind militärische Sperrzonen.

Wie aktuell sind die Hinweise für Jordanien?

Travel RiskMap aktualisiert die Reise- und Sicherheitshinweise zweimal pro Woche aus den offiziellen Daten des Auswärtigen Amts. Das Datum des letzten Updates steht oben auf dieser Seite.

Sind diese Informationen offiziell verbindlich?

Nein. Travel RiskMap fasst öffentlich verfügbare Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zusammen und ersetzt keine offizielle Beratung. Maßgeblich sind ausschließlich die Originalquellen — das Auswärtige Amt sowie die Botschaft oder das Konsulat des Reiselandes. Travel RiskMap übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit.

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