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Japan — Reise- und Sicherheitshinweise

Verschärfte Sicherheitshinweise Stand: 20. Mai 2026

Quelle: Auswärtiges Amt

Sicherheitslage

Vor Aufenthalten in von der japanischen Regierung ausgewiesenen evakuierten Gebieten um das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi wird gewarnt. Die betroffenen Gebiete liegen im Nordosten der Insel Honshu in Teilen der Ortschaften Futaba, Iitate, Katsurao, Minamisōma, Namie, Okuma und Tomioka. Reisen in andere Landesteile sind aus radiologischer Sicht unbedenklich.

Regionale Hinweise

Ein- und Ausreise

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit gültigen Reisedokumenten möglich. Einreise- und Zollbestimmungen können sich kurzfristig ändern.

Häufige Fragen

Gibt es eine Reisewarnung für Japan?

Das Auswärtige Amt rät zu erhöhter Vorsicht bei Reisen nach Japan und veröffentlicht verschärfte Sicherheitshinweise.

Was rät das Auswärtige Amt zur Sicherheitslage in Japan?

Vor Aufenthalten in von der japanischen Regierung ausgewiesenen evakuierten Gebieten um das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi wird gewarnt. Die betroffenen Gebiete liegen im Nordosten der Insel Honshu in Teilen der Ortschaften Futaba, Iitate, Katsurao, Minamisōma, Namie, Okuma und Tomioka. Reisen in andere Landesteile sind aus radiologischer Sicht unbedenklich.

Welche Regionen in Japan sind betroffen?

Das Auswärtige Amt nennt insbesondere: Fukushima. Eine vollständige Liste der Warnstufen pro Region zeigt die interaktive Karte auf travelriskmap.de.

Was muss ich zur Ein- und Ausreise nach Japan wissen?

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit gültigen Reisedokumenten möglich. Einreise- und Zollbestimmungen können sich kurzfristig ändern.

Wie aktuell sind die Hinweise für Japan?

Travel RiskMap aktualisiert die Reise- und Sicherheitshinweise zweimal pro Woche aus den offiziellen Daten des Auswärtigen Amts. Das Datum des letzten Updates steht oben auf dieser Seite.

Sind diese Informationen offiziell verbindlich?

Nein. Travel RiskMap fasst öffentlich verfügbare Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zusammen und ersetzt keine offizielle Beratung. Maßgeblich sind ausschließlich die Originalquellen — das Auswärtige Amt sowie die Botschaft oder das Konsulat des Reiselandes. Travel RiskMap übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit.

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