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Costa Rica — Reise- und Sicherheitshinweise

Keine Reisewarnung Stand: 20. Mai 2026

Quelle: Auswärtiges Amt

Sicherheitslage

Die Lage im Land ist grundsätzlich ruhig. Kleinere Demonstrationen und Streiks können in San José und der Metropolregion vorkommen. Die Kriminalitätsrate ist niedriger als in Nachbarländern; Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt in Städten vor. Mordrate und Gewaltkriminalität sind landesweit angestiegen, hauptsächlich durch organisierte Kriminalität und Drogenhandel, Touristen waren bisher nicht betroffen.

Ein- und Ausreise

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit gültigem Reisepass möglich; genaue aktuelle Bestimmungen sollten bei den costa-ricanischen Vertretungen erkundigt werden.

Häufige Fragen

Gibt es eine Reisewarnung für Costa Rica?

Aktuell gibt es keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Costa Rica.

Was rät das Auswärtige Amt zur Sicherheitslage in Costa Rica?

Die Lage im Land ist grundsätzlich ruhig. Kleinere Demonstrationen und Streiks können in San José und der Metropolregion vorkommen. Die Kriminalitätsrate ist niedriger als in Nachbarländern; Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt in Städten vor. Mordrate und Gewaltkriminalität sind landesweit angestiegen, hauptsächlich durch organisierte Kriminalität und Drogenhandel, Touristen waren bisher nicht betroffen.

Was muss ich zur Ein- und Ausreise nach Costa Rica wissen?

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit gültigem Reisepass möglich; genaue aktuelle Bestimmungen sollten bei den costa-ricanischen Vertretungen erkundigt werden.

Wie aktuell sind die Hinweise für Costa Rica?

Travel RiskMap aktualisiert die Reise- und Sicherheitshinweise zweimal pro Woche aus den offiziellen Daten des Auswärtigen Amts. Das Datum des letzten Updates steht oben auf dieser Seite.

Sind diese Informationen offiziell verbindlich?

Nein. Travel RiskMap fasst öffentlich verfügbare Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zusammen und ersetzt keine offizielle Beratung. Maßgeblich sind ausschließlich die Originalquellen — das Auswärtige Amt sowie die Botschaft oder das Konsulat des Reiselandes. Travel RiskMap übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit.

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